Zuschüsse zu Gedenkstättenfahrten
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Ziffer 18) fördert Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts, wenn sie den Kriterien ihrer Richtlinie entsprechen.
Richtlinien des Kultusministeriums zum Landesjugendplan Baden-Württemberg, Stand 30.07.2002, K.u.U. S.267
Anträge können bis sechs Wochen vor der Fahrt formlos unter Angabe des Zielorts, Datums, pädagogischen Rahmens sowie der Klassen- bzw. Jahrgangsgruppe gestellt werden.
Antragsformulare können herunter geladen werden unter
für Schulen
für die außerschulische Jugendarbeit
Zuständig für Ihren Antrag sind folgende Stellen:
Für Schulen | Für die außerschulische Jugendarbeit |
Regierungspräsidium Stuttgart Postfach 103642, 70031 Stuttgart | Regierungspräsidium Stuttgart Ruppmannstraße 21 |
Regierungspräsidium Karlsruhe Hebelstraße 2 | Regierungspräsidium Karlsruhe Lammstraße 1 - 5 |
Regierungspräsidium Freiburg 79098 Freiburg Tel. 0761/208-6086 Fax: 0761/208-394200 | Regierungspräsidium Freiburg
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Regierungspräsidium Tübingen
| Regierungspräsidium Tübingen
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Antragsformulare können heruntergeladen werden unter Jugendarbeitsnetz
Richtlinen-Nummer 18
