Grundsätze für die Förderung von Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg
Grundsätze für die Förderung
von Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen
in Baden-Württemberg
vom 20.07.2009
Grundsätze für die Förderung von Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen
Inhalt:
1. Gedenkstätten - Teil der politischen Kultur Baden-Württembergs
2. Charakteristik der Gedenk- und Erinnerungsstätten (Geltungsbereich)
3. Ziele der Förderung
4. Formen der Förderung
5. Beirat
6. Verfahrensregelungen
6.1 Förderungsart
6.2 Förderumfang
6.3 Antragstellung und Zuwendungsverfahren
6.4 Abrechnung
6.5 Festlegung der Förderschwerpunkte
7. Förderfähige Maßnahmen
7.1 Angebote der historisch-politischen Bildung durch die Gedenkstätten
7.2 Förderung der Voraussetzungen der Bildungsarbeit:
7.2.1 Didaktische Hilfsmittel
7.2.2 Gedenkstättenpädagogische Materialien
7.3 Sicherung der wissenschaftlichen Grundlagen der Gedenkstätten
7.3.1 Wissenschaftliche Forschung und Dokumentation
7.3.2 Konservatorische Maßnahmen
7.4 Eigene Ausstellungen
7.5 Seminare und Fachtagungen
7.6 Förderung von bedeutenden Einzel- und Gemeinschaftsprojekten
7.7 Förderung herausragender Veranstaltungen als Einzel- oder Gemeinschaftsprojekte
8. Ausschluss von der Förderung
9. Inkrafttreten
Bis zum 30. September 2012 müssen die Anträge beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingegangen sein.
Der Förderbeirat, der paritätisch mit Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen (LAGG) besetzt ist, entscheidet am 16. November 2012
Anträge können angefordert werden bei:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Referat 31 Geschichte und Verantwortung
Paulinenstraße 44-46
70178 Stuttgart
Fax: 0711-16409955
Email: gedenkstaettenarbeit@lpb.bwl.de
Sie können die Anträge auch online abrufen hier
