Historische Erinnerungsstätte

Erinnerungsstätte Ständehaus in Karlsruhe



Kontaktdaten:

Stadtarchiv u. historische Museen Karlsruhe
Ständehausstr. 2

76133 Karlsruhe

WWW: www.karlsruhe.de/kultur/stadtgeschichte/staendehaus.de

Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag 10 – 19 Uhr
Mittwoch und Freitag 10 – 18 Uhr
Samstag 10 – 14 Uhr

Eintritt frei





Beschreibung

Zur Geschichte des Ständehauses in Karlsruhe

(Quelle: Stadtarchiv u. historische Museen Karlsruhe)

Im Großherzogtum Baden vollzog sich im 19. Jahrhundert die Formulierung und Realisierung demokratischen Gedankenguts am schnellsten und nachhaltigsten. Voraussetzung und Grundlage dieser Entwicklung war letztlich der Erlass der badischen Verfassung. Mit Recht wird diese Verfassung von 1818 als die freiheitlichste des deutschen Frühkonstitutionalismus bezeichnet. Heute gültige demokratische Normen formulierten die Abgeordneten im badischen Landtag, in der Zweiten Kammer. Von Karlsruhe aus wirkten diese Debatten in die anderen deutschen Länder hinein und fanden auch im Ausland nachhaltige Beachtung. Das Badische Ständehaus war eine der bedeutendsten Stätten, in denen die Demokratisierungsbestrebungen des 19. Jahrhunderts offenkundig geworden sind. Dies dokumentieren Namen wie Karl v. Rotteck und Karl Theodor Welcker, später auch Ludwig Frank, Wilhelm Kolb und Oskar Muser. Die Diskussionen u. a. um die Schaffung einer volkstümlichen Justiz, um die Abschaffung der Fron und des Zehnt und die Anerkennung der Pressefreiheit machten das Karlsruher Ständehaus zur "Vorschule des Parlaments", "die Tribüne der Zweiten Kammer stand oft stellvertretend für das fehlende deutsche Parlament".  

Die Zweite Kammer tagte zunächst im großherzoglichen Schloss und in einem Haus am Rondellplatz, dann von 1822 bis 1933 in dem von dem Weinbrenner-Schüler Friedrich Arnold fertiggestellten Ständehaus in der Ritterstraße, dem ersten deutschen Parlamentsgebäude. Schon bald nach der sogenannten nationalsozialistischen Machtergreifung war das Schicksal des Landtags besiegelt. Noch im Jahr 1933, am 9. Juni, schaltete sich der Landtag durch die Annahme des badischen Ermächtigungsgesetzes selbst aus. Am 30. Januar 1934 wurde er durch das Reichsgesetz über den "Neuaufbau der Länder" aufgehoben. 

In dem von dem nationalsozialistischen Deutschland begonnenen Zweiten Weltkrieg wurde das Ständehaus 1944 bei Luftangriffen schwer getroffen und brannte bis auf die Grundmauern aus. Da das Land Baden in der Nachkriegszeit im Zuge der Länderneugliederung nicht wiederhergestellt wurde, erübrigte sich der Wiederaufbau des Ständehauses als Landtagsgebäude. Andere Lösungen wurden zwar diskutiert aber nicht realisiert, so dass die Ständehausruine 1961/62 abgerissen wurde. Erst 1979 entstand auf dem größeren Teil des Grundstückes das katholische Dekanatszentrum St. Stephan. Das verbleibende Drittel des Ständehausgrundstücks wurde weiterhin als Parkplatz genutzt, ehe 1987 eine intensive Diskussion über dessen Nutzung einsetzte. Das Ergebnis dieser Diskussion war schließlich der Bau des "Neuen Ständehauses" mit Stadtbibliothek und "Erinnerungsstätte Ständehaus", Tradition und Gegenwart unter einem Dach.





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