Pressemitteilungen

Gedenkstättenförderung

Die Arbeit der Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus wird vom Land Baden-Württemberg gefördert. Die Fördermittel werden von der Landeszentrale für politische Bildung verwaltet.

Die Projektanträge müssen jeweils bis zum Oktober des Vorjahres bei der u.g. Adresse eingegangen sein.

Antragsformulare sind erhältlich bei:
Landeszentrale für politische Bildung
Fachbereich: Geschichte und Verantwortung
70178 Stuttgart
Fax (0049) 711/16 40 99-55
Email

oder im Internet unter www.gedenkstaetten-bw.de


Gefördert werden vor allem:

  • Maßnahmen zur Grundlagenforschung
  • Lokale und regionale Forschungsarbeiten und Feldstudien, (Dokumentation, Publikation, Archivierung)
  • Ausstellungen und andere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen
  • Seminare und Fachtagungen mit örtlichem Bezug
  • Erarbeitung und Veröffentlichung von Einzelpublikationen

Die Förderschwerpunkte  werden von der Jahresversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen (LAGG) festgelegt

Bei allen Schwerpunkten haben Maßnahmen bzw. Veranstaltungen mit oder für Kinder und Jugendliche Vorrang.

Daneben sollen besonders kreative und innovative Projekte in der Gedenkstättenarbeit nach Prüfung auch außerhalb der Schwerpunktsetzung bedacht werden können. Dazu können auch Projekte im Bereich Internet/Neue Medien gehören.

Nach oben



© 2012 Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
www.lpb-bw.de