Zuschüsse zu Gedenkstättenfahrten
Für die Förderung von Gedenkstättenfahrten ist das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zuständig. Es fördert Studienfahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts, wenn sie den Kriterien ihrer Richtlinie entsprechen.
Anträge können bis sechs Wochen vor der Fahrt formlos unter Angabe des Zielorts, Datums, pädagogischen Rahmens sowie der Klassen- bzw. Jahrgangsgruppe gestellt werden.
Die Antragsformulare können auf dieser Internetseite (unter Zwischenüberschrift „Anträge für Maßnahmen zur Förderung der Jugendbildung“) heruntergeladen werden:
Die Gedenkstättenfahrtenförderung beruht auf einer entsprechenden Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Förderung der Jugendbildung.
Zuständig für Ihren Antrag sind folgende Stellen:
| Für Schulen | Für die außerschulische Jugendarbeit |
| Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 7 Rechts- und Verwaltungs-angelegenheiten der Schulen Referat 71 Christina Eidher-Scorza Telefon: 0711 904-17134 Christina.Eidher-Scorza@rps.bwl.de Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart | Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung 2 Wirtschaft u. Infrastruktur Referat 23 Michaela Frick Telefon 0711 904-12309 michaela.frick@rps.bwl.de Ruppmannstraße 21 70565 Stuttgart |
| Regierungspräsidium Karlsruhe Abteilung 7 Schule und Bildung Referat 71 Karina Werli Telefon 0721 926-4484 Karina.Werli@rpk.bwl.de Dienstgebäude Hebelstraße 2 76133 Karlsruhe | Regierungspräsidium Karlsruhe Dienstgebäude Schlossplatz 1-3 |
Regierungspräsidium Freiburg Eisenbahnstraße 68 | Regierungspräsidium Freiburg Bissierstraße 7 |
Regierungspräsidium Tübingen Konrad-Adenauer-Straße 20 Regierungspräsidium | Regierungspräsidium Tübingen www.rp-tuebingen.de Regierungspräsidium |